Allgemeine Geschäftsbedingungen
Maike Kliche
Maike Kliche Illustration
Im Kuhreiher
21357 Bardowick
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E-Mail: nachricht@kinderbuch-illustratorin.de (Anfragen bitte nur über das Anfrageformular stellen: ANFRAGEN)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:
DE248575612
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Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ist hier zu finden: http://ec.europa.eu/odr. Unsere E-Mail lautet: nachricht@kinderbuch-illustratorin.de
Wir weisen aber darauf hin, dass wir nicht bereit sind, uns am Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zu beteiligen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte unsere obige E-Mail.
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Auskunftsrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(gemäß den Richtlinien des Illustratoren
Organisation e.V.)
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle
Verträge zwischen dem
Illustrator und dem Auftraggeber
ausschließlich. Abweichende Individual-
vereinbarungen, Vertrags-
und Geschäftsbedingungen bedürfen der
Schriftform. Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten
Geschäftsverkehr, auch für alle
zukünftigen Folgegeschäfte einschließlich
solcher, die mündlich, insbesondere
telefonisch, abgeschlossen werden,
selbst dann, wenn in den Folgegeschäften
nicht mehr ausdrücklich auf sie
Bezug genommen wird.
2. Urheberschutz und Nutzungsrecht
Die vom Illustrator zu erbringenden
Leistungen unterfallen dem Urheber-
rechtsschutz. Es gelten die Vorschriften
des Werkvertragsrechts und
des Urheberrechtsgesetzes. Die Zahlung
lediglich eines Werkhonorars
berechtigt noch nicht zur Nutzung. Hierzu
bedarf es vielmehr einer
gesonderten Vereinbarung über die
Einräumung von Nutzungsrechten und
deren angemessener Vergütung.
3. Aufträge
Vom Illustrator übermittelte Bestätigungen
oder Besprechungsprotokolle
sind verbindlich, wenn der Auftraggeber
nicht unverzüglich widerspricht.
Der Illustrator ist berechtigt, zur
Vertragserfüllung geeignete Dritte heran-
zuziehen. In diesem Fall wird er deren
etwaige Nutzungs- und sonstigen
Rechte in dem dem Auftraggeber
geschuldeten Umfang erwerben und
dem Auftraggeber einräumen.
4. Vergütung
Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber
erbracht werden, einschließlich
Präsentationen, Entwürfe und
Werkzeichnungen, sind vergütungspflichtig.
Die Vergütung setzt sich zusammen
aus:
a) der Entwurfsvergütung
b) der
Werkzeichnungsvergütung
c) der Vergütung für die Einräumung der
Nutzungsrechte an der Werk-
zeichnung.
Mangels anderweitiger Vereinbarungen wird eine vom Auftraggeber
versprochene und/oder gezahlte Vergütung
wie folgt auf die einzelnen
Vergütungsbestandteile
angerechnet:
30 % auf die
Entwurfsvergütung
30 % auf die
Werkzeichnungsvergütung
40 % auf die Nutzungsrechte, sofern solche
eingeräumt werden.
Der Vergütungsanspruch für etwaig
eingeräumte Nutzungsrechte entsteht
unabhängig davon, ob und gegebenenfalls in
welchem Umfang der
Auftraggeber von den Nutzungsrechten
Gebrauch macht. Werden keine
Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt die
Vergütung für die Nutzung,
nicht jedoch die Vergütung für die bis dahin geleisteten Arbeiten.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine
sonstige Mitarbeit haben keinen
Einfluss auf die Höhe der
Vergütung.
Werden keine Nutzungsrechte vereinbart,
ändert sich die Verteilung wie
folgt:
50 % auf die
Entwurfsvergütung
50 % auf die
Werkzeichnungsvergütung.
Die Vergütungen sind Nettobeträge, die
zuzüglich der jeweils geltenden
Umsatzsteuer zu entrichten sind. Die
Künstlersozialversicherungsabgabe
ist vom Auftraggeber zusätzlich zu
entrichten und nicht in der Vergütung
enthalten.
5. Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist zu den im
Kostenvoranschlag genannten Datum fällig.
Sie ist ohne Abzug zahlbar. Erstreckt sich ein Auftrag in seiner
Abwicklung über mehr als vier
Wochen
oder erfordert er vom Illustrator
finanzielle Vorleistungen, die 50 % der
zu entrichtenden Vergütung übersteigen, so
sind folgende Abschlags-
zahlungen zu leisten:
1/2 der Gesamtvergütung bei
Auftragserteilung,
1/4 nach Fertigstellung der
Entwurfsphase,
1/4 nach Ablieferung.
Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben dem Illustrator
zumindest die Ansprüche auf die zum
Zeitpunkt der Vertragsbeendigung
nach dem oben Genannten bereits fällig gewordenen Abschlags -
zahlungen. Im Übrigen gilt § 649 BGB. Der
Auftraggeber gerät mit einer
Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wenn
er nach Ablauf von 14 Tagen
nach Ablieferung nicht zahlt, ohne dass es
einer Mahnung bedarf.
Nutzt der Auftraggeber die Leistungen
nicht im vereinbarten Umfang,
entsteht ihm daraus kein Anspruch auf
Minderung oder Rückerstattung
der Vergütung. Aufrechnungsrechte stehen
dem Auftraggeber nur zu,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder
vom Illustrator anerkannt
sind.
6. Nutzungsrechte, Eigentum,
Eigenwerbung
An den Arbeiten oder Leistungen des
Illustrators werden, soweit verein-
bart, nur Nutzungsrechte eingeräumt. Ein
Eigentumsrecht, insbesondere
an Entwürfen (Skizzen, Layouts) und
Werkzeichnungen (Final Art), die er
erstellt oder erstellen lässt, wird nur
nach angemessener Vergütung eingeräumt.
Alle dem Auftraggeber im Rahmen des Auftrags übergebenen zwei- und/oder
dreidimensionalen
Werkstücke (Entwürfe, Werkzeichnungen,
Modelle, Dummies, Muster)
bleiben im Eigentum des Illustrators. Dem
Auftraggeber wird ein Recht
zum Besitz nur solange eingeräumt, als er zum vertragsgemäßen
Gebrauch der Leistung des Illustrators auf
den Besitz der Werkstücke
zwingend angewiesen ist. In jedem Fall endet
das Recht zum Besitz
spätestens mit der Beendigung des
Vertragsverhältnisses zwischen dem
Illustrator und ihm.
Die Werkstücke sind nach Ende des Rechts
zum Besitz unbeschädigt
zurückzugeben, falls nicht schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde. Die
Rücksendung erfolgt auf Rechnung und
Gefahr des Auftraggebers. Bei
Beschädigung oder Verlust hat der
Auftraggeber Schadensersatz in Höhe
von 100 % der vereinbarten Vergütung zu
leisten, ohne durch eine solche
Zahlung Eigentumsrechte zu
erwerben.
Die dem Auftraggeber überlassenen Entwürfe
dienen der Absprache mit
dem Auftraggeber. Weitergehende
Nutzungsrechte daran werden dem
Auftraggeber nicht eingeräumt. Eine
etwaige weitergehende vertragliche
Nutzungsrechts-Einräumung
bezieht sich, sofern nicht ausdrücklich
anderes vereinbart wird, ausschließlich
auf die abgenommene Werk-
zeichnung. Die Leistungen und Werke des
Illustrators dürfen nur in dem
Umfang verwertet werden, wie dies für den
Auftrag vereinbart ist oder sich
aus dem Zweck des Auftrags
ergibt.
Mangels anderweitiger schriftlicher
Vereinbarungen erhält der Auftrag-
geber nur einfache Nutzungs- oder sonstige
Rechte, und zwar nur für die
vereinbarte Dauer und den vereinbarten
inhaltlichen und räumlichen
Umfang der Nutzung; räumlich geht der
Umfang der Nutzungsrechtsein-
räumung mangels anderweitiger
schriftlicher Vereinbarung zumindest
nicht über das Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland hinaus.
Jede andere oder über den ursprünglich
vereinbarten Umfang hinaus-
gehende Nutzung ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen
Nutzungsrechts-Einräumung sowie gegen
Zahlung einer dem Umfang
der Mehrnutzung im Verhältnis zum Entgelt
der ursprünglichen Nutzung
entsprechenden Vergütung
zulässig.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der
Einwilligung des Illustrators. Über den
Umfang der Nutzung steht dem
Illustrator ein Auskunftsanspruch zu.
Vorschläge oder Vorgaben des
Auftraggebers sowie sonstige Mitarbeit
begründen kein Miturheberrecht
des Auftraggebers. Rechte an den
Leistungen des Illustrators, insbeson-
dere Nutzungsrechte gehen erst mit
vollständiger Zahlung der gesamten
den Auftrag betreffenden Vergütung des
Illustrators auf den Auftraggeber
über.
Der Illustrator hat das Recht, seine Arbeit
zu signieren und auf den
Vervielfältigungsstücken als Urheber
genannt zu werden. Bei der digitalen
Erfassung der Werke muss der Name des
Illustrators mit den Bilddaten
elektronisch verknüpft
werden.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die
Leistungen (weder die Originale
oder digitale Dateien noch Reproduktionen)
in Teilen oder als Ganzes zu
bearbeiten oder sonst zu verändern und/oder
bearbeiten oder verändern
zu lassen, es sei denn, dies ist
ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten
Rechteeinräumung. Diese zusätzliche
Rechteeinräumung ist in jedem Fall
gesondert zu vergüten.
Zur Aufbewahrung ist der Illustrator danach nicht verpflichtet. Der
Illustrator ist insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die im
Computer erstellt wurden, einschließlich
des Quell-Codes, aufzubewahren
und/oder an den Auftraggeber herauszugeben.
Wünscht der Auftraggeber
die Aufbewahrung und/oder Herausgabe von Dateien, so ist dies
gesondert zu vereinbaren und zu
vergüten.
Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namens-
nennungsrechte ist der Illustrator
berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe
der dreifachen vereinbarten Grundvergütung
zu verlangen. Das Recht, ne-
ben der Vertragsstrafe
Schadensersatzansprüche, Geldentschädigungs-
ansprüche oder sonstige Rechte geltend zu
machen, bleibt unberührt.
Alle von ihm erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt vom
Illustrator zum Zwecke der Eigenwerbung
genutzt werden, es sei denn,
dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart
worden ist.
7. Sonderleistungen, Neben- und
Reisekosten
Mangels anderweitiger Vereinbarungen werden dem Auftraggeber
während der Entwurfsphase je Entwurf ein
(1) – nicht Bildelemente
tauschender – Optimierungsschritt nach
seinen Angaben eingeräumt,
ohne dass dieses als Sonderleistung
berechnet wird. Jede weitere Ände-
rung und/oder neue Schaffung und Vorlage
von Entwürfen, die Änderung
und/oder neue Schaffung von
Werkzeichnungen sowie andere Zusatz-
leistungen (z.B. Manuskriptstudium),
Nebenkosten (z.B. Kuriere) oder
technische Kosten (z.B. für
Reproduktionen, Datenträger) werden je nach
Aufwand gesondert berechnet. Der
Illustrator wird den Aufwand nach
einem von ihm nach billigem Ermessen
festzusetzenden Stunden- bzw.
Tagessatz berechnen, der sich an den
Vergütungsempfehlungen des
I.O. (Illustratoren Organisation e.V.)
orientiert. Etwas anderes ergibt sich,
wenn derartige Leistungen ausdrücklich
unter Angabe der Höhe der
Vergütung in der Auftragsbestätigung
enthalten sind.
Wird der Vertrag aus Gründen, die der
Illustrator nicht zu vertreten hat,
nicht durchgeführt, sind – neben der nach
Ziffer 4 und 5 zu zahlenden
Teilvergütung – die angefallenen
Nebenkosten vom Auftraggeber zu
erstatten. Die Vergütung für
Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung
fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach
Anfall zu erstatten. Vergütungen
und Nebenkosten sind Nettobeträge, die
zuzüglich der jeweils geltenden
Umsatzsteuer zu entrichten
sind.
8. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem
Illustrator rechtzeitig sämtliche zur
Erbringung der Lieferungen und Leistungen
notwendigen Informationen
sowie erforderliches Datenmaterial in
einem gängigen Format zur Ver-
fügung zu stellen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der
Illustrator die zur Nutzung dieser
Unterlagen erforderlichen Rechte erhält.
Der Auftraggeber ist weiter ver-
pflichtet, den Illustrator auch
unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen,
die für die Erbringung seiner Lieferungen
und Leistungen bedeutungsvoll
sein können, und von denen der
Auftraggeber erkennen kann, dass sie
dem Illustrator möglicherweise unbekannt
sind. Eine Aufbewahrung und
Rückgabe der überlassenen Unterlagen an den
Auftraggeber erfolgt nur,
wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und
nur auf Rechnung und Gefahr
des Auftraggebers.
Gerät der Auftraggeber durch das
Unterlassen der Mitwirkungspflichten in
Annahmeverzug, kann der Illustrator eine
angemessene Entschädigung
verlangen.
Soweit der Illustrator zusammen mit dem
Auftraggeber gemeinsam
Entwicklungsstufen definiert und der
Auftraggeber zur Erreichung dieser
Entwicklungsstufen eigene Leistungen
erbringen muss, so ist er verpflich-
tet, alle von ihm zu erbringenden
Leistungen rechtzeitig zu erbringen.
9. Lieferung, Lieferzeit
Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine
setzt voraus, dass alle techni-
schen Fragen geklärt, vom Auftraggeber zu
liefernde Unterlagen, Frei-
gaben, zu erbringende Leistungen sowie
sonstige Verpflichtungen des
Auftraggebers rechtzeitig vorliegen bzw.
erfüllt sind. Geschieht dies nicht
und ist auch eine rechtzeitige Lieferung
der Leistung mit einer, vom Auf-
traggeber akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand
nicht mehr möglich, so verlängert sich die
Frist zur Lieferung um einen
angemessenen Zeitraum. Fixgeschäfte werden
nicht geschlossen. Die
Einrede des nicht erfüllten Vertrages
bleibt vorbehalten.
Die Lieferverpflichtungen des Illustrators
sind erfüllt, sobald die Arbeiten
und Leistungen zur Versendung erbracht
sind. Ist die Nichteinhaltung
einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere
Gewalt, Arbeitskampf, Feuer,
Maschinenbruch, Störungen der
Telekommunikation, Störungen des Com-
puters, schwere Krankheit,
unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige
vom Illustrator nicht zu vertretende
Umstände zurückzuführen, wird die
Lieferzeit für die Dauer dieser Ereignisse
verlängert. Dies gilt entspre-
chend für den Fall, dass sich der
Illustrator beim Eintritt eines dieser
Ereignisse in Lieferverzug befindet.
Leistungsverzögerungen aufgrund
höherer Gewalt werden dem Auftraggeber
angezeigt. Verzögert sich die
Durchführung des Auftrags aus Gründen, die
der Auftraggeber zu ver -
treten hat, so kann der Illustrator
Schadensersatz verlangen, den er durch
angemessene Erhöhung der Vergütung
entsprechend den hier vereinbar-
ten Vergütungsregeln nach billigem Ermessen berechnen darf. Die
Geltendmachung eines weiter gehenden
Verzugsschadens bleibt hiervon
unberührt.
10. Gefahrübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, erfolgt die
Übergabe am Sitz des Illustrators. Soweit
der Auftraggeber die Lieferung
an einem anderen Ort wünscht, geschieht
dies auf seine Gefahr und
Rechnung. Die Gefahr geht mit Übergabe an
den Transporteur oder, falls
ein solcher nicht eingeschaltet wird,
spätestens mit Entgegennahme der
Leistung durch den Auftraggeber oder seine
Erfüllungsgehilfen an den
Auftraggeber über, und zwar auch dann,
wenn Teillieferungen erfolgen
oder der Illustrator zusätzliche
Leistungen (z.B. Transportkosten oder
Anfuhr) übernommen hat.
11. Mängelgewährleistung, Haftung
Bei der künstlerischen Umsetzung des ihm
erteilten Auftrages genießt der
Illustrator Gestaltungsfreiheit. Trifft
sein Werk nicht den Geschmack des
Auftraggebers oder entspricht sein Stil
nicht den Vorstellungen des Auf-
traggebers, so begründet dies allein keinen
Mangel seiner Leistungen. Die
Gewährleistungsrechte des Auftraggebers
setzen voraus, dass dieser die
von dem Illustrator gelieferten Arbeiten
und Leistungen unverzüglich nach
Erhalt, in jedem Fall aber vor einer
Weiterverarbeitung, überprüft und
Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt
hat. Geringfügige farbliche
Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder
Computerausdruck sind technisch bedingt
und stellen insoweit keinen
Mangel dar.
Soweit ein vom Illustrator zu vertretener
Mangel vorliegt, ist er zunächst
zur Nacherfüllung innerhalb angemessener
Zeit berechtigt. Schlägt die
Nacherfüllung fehl, so ist der
Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer
von ihm zur Nacherfüllung bestimmten
angemessenen Frist nach seiner
Wahl berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, oder eine entsprechende
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine Nach-
erfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der
Mangel auch nach dem zweiten
Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt
ist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12
Monate, gerechnet ab Gefahrüber-
gang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist
und gilt auch für Ansprüche auf
Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit
keine Ansprüche aus Delikt
geltend gemacht werden; für diese gilt die
gesetzliche Verjährungsfrist.
Auf Schadensersatz haftet der Illustrator
– gleich aus welchem Rechts-
grund – nur für den Fall des Vorsatzes
oder grober Fahrlässigkeit, ein-
schließlich des Vorsatzes oder grober
Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Soweit er den Vertrag
nicht vorsätzlich verletzt hat, ist
die Schadensersatzhaftung auf den
voraussehbaren, typischerweise ein-
tretenden Schaden begrenzt. Von dieser
Haftungsbeschränkung aus-
genommen sind Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit des Auftraggebers
sowie Schäden auf Grund von
Verletzungen der Kardinalpflichten des
Illustrators.
Soweit der Illustrator Dienstleistungen
Dritter (z.B. Fotografen, Service-
Provider) lediglich an den Auftragnehmer
durchreicht, beschränkt sich
seine Haftung auf das Auswahlverschulden.
Eine Haftung für Computer-
viren wird ausgeschlossen, sofern der
Illustrator nicht vorsätzlich oder
grob fahrlässig handelt.
Der Auftraggeber übernimmt die
Verpflichtung zur Überprüfung der recht-
lichen Zulässigkeit der vom Illustrator
erbrachten Leistungen. Verletzen
die Leistungen des Illustrators die Rechte
Dritter oder sind sie sonst
rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen
Vorgaben und/oder Vorlagen des
Auftraggebers beruhen, so haftet im
Innenverhältnis allein der Auftrag-
geber. Er hat dem Illustrator sämtlichen
daraus resultierenden Schaden,
einschließlich der angemessenen Kosten einer
Rechtsverteidigung, zu er-
setzen und ihn von allen Ansprüchen
Dritter freizuhalten. Der Illustrator
wird jedoch den Auftraggeber auf mit
seinen Leistungen verbundene
Rechtsverletzungen hinweisen, sobald er von
diesen positive Kenntnis
erlangt. Insbesondere gilt diese
Haftungsregelung für Sachaussagen oder
sonstige Beistellungen, die dem
Illustrator vom Auftraggeber vorgegeben
oder sonst überlassen werden; im gleichen
Maße haftet der Auftraggeber
dafür, dass sämtliche Nutzungs- und
Verwertungsrechte sowie gegebe-
nenfalls sonstige erforderliche Rechte an
den von ihm zugelieferten
Materialien in erforderlichem Umfang
vorliegen.
Soweit die Schadensersatzhaftung des
Illustrators nach dem Voran-
gegangenen ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im
Hinblick auf die Haftung seiner
Angestellten, Arbeitnehmer, freien Mit-
arbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
12. Belegmuster
Von allen vervielfältigten Arbeiten
überlässt der Auftraggeber dem Illustra-
tor mindestens fünf einwandfreie
ungefaltete Belegmuster unentgeltlich.
Der Illustrator ist berechtigt, diese Muster
zum Zwecke der Eigenwerbung
zu verwenden.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares
Recht
Als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich
zulässig, als ausschließlichen
Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den
Geschäftssitz des Illustrators.
Es gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages
bedürfen zu ihrer Wirksam-
keit der Schriftform. Das Gleiche gilt für
Änderungen des Schriftform-
erfordernisses.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Vertrages
berührt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt
für Regelungslücken. Anstelle der
unwirksamen Bestimmungen oder zur
Ausfüllung von Regelungslücken soll die
rechtlich mögliche Regelung
treten, die dem am nächsten kommt, was die
Vertragsparteien gewollt
haben oder nach Sinn und Zweck des
Vertrages gewollt hätten.
Stand: 21.10.2022
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